Mitglied kann jeder Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen werden. Hierzu können Sie sich entweder die Unterlagen herunterladen, in unsere Geschäftsräume kommen oder wir senden Ihnen auf telefonische Anfrage die Beitrittsunterlagen auf dem Postwege zu.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre und verlängert sich, soweit keine Kündigung erfolgt, jeweils um ein weiteres Jahr.
Der Beitrag der Mitgliedschaft kostet derzeit kalenderjährlich 92,00 €, ab dem 01.01.2024 kalenderjährlich 98,00 €.
Außerdem wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 € erhoben.
Der Beitrag ist mit Abgabe der Beitrittserklärung fällig und in den Folgejahren jeweils zum 01. Januar. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird der Beitrag abgebucht, ansonsten erhalten Sie eine Rechnung.
Der Erstbeitrag gilt für das laufende Kalenderjahr. Dafür erhalten neue Mitglieder auch sofort und ohne Wartefrist auf die außergerichtliche Tätigkeit Beratung, auch für schon in der Vergangenheit entstandene Mietprobleme und Streitigkeiten.
Im Beitrag mit inbegriffen ist eine Gruppenrechtschutzversicherung durch die DMB-Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € je Rechtsschutzfall. Sie deckt die Prozesskosten für solche Mietstreitigkeiten, deren Grund nach einer Wartefrist von drei Monaten entsteht. Die Überprüfung, ob Kostendeckung erteilt wird, erfolgt durch die DMB-Rechtsschutzversicherung.
Bei einem Umzug in einen Wohnort außerhalb unserer Region besteht die Möglichkeit sich zu einem DMB-Mieterverein am neuen Wohnort ohne zusätzliche Kosten umzumelden. Nachteile entstehen hierdurch in der Regel nicht, da die Mitgliedschaft in einem solchen Fall am neuen Wohnort bei einem ortsansässigen Verein nahtlos fortgesetzt wird. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass die einzelnen Mietervereine rechtlich selbstständig sind bei unterschiedlichen Mitgliedsbeiträgen und unterschiedlichen Leistungen.
Durch den Beitrag gedeckt sind:
Zusätzlich zu den Leistungen, welche über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind, bieten wir unseren Mitgliedern gegen Kostenberechnung noch Mithilfe bei:
Hierfür berechnen wir für die jeweilig erbrachte Leistung für den Zeitaufwand eine Pauschale von 40,00 € sowie 0,30 € pro gefahrenen Kilometer an Fahrtkosten zuzüglich der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer.
Da es sich bei den Rechtsberatern des Mieterverein Schweinfurt und Umgebung e.V. um Rechtsanwälte handelt, bedarf es für solche Tätigkeiten eine frühzeitige Terminsabsprache, da sonst eine Teilnahme aus Terminsgründen leider nicht erfolgen kann.
Eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages aufgrund Bedürftigkeit ist leider nicht mögich.
Bei geringem Einkommen oder Bedürftigkeit können wir allerdings auch Nichtmitgliedern über die staatliche Beratungshilfe Rechtsberatung bei den für uns tätigen Rechtsanwälten vermitteln. Hierfür ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der von Ihnen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragt und zum Termin mitgebracht werden muss.
Kommen Sie bei Mietproblemen gleich zu uns, wir helfen Ihnen gerne!